Konzept FC Altenbochum zur Einhaltung der Corona Schutzmaßnahmen
1. Für die Woche vom 11.05-17.05.20 bekommen Erste, Zweite und Dritte Mannschaft die Erlaubnis Kontaktfreien Sport auf der Anlage in den zugeteilten Platzhälften und in Kleingruppen durchzuführen unter der Bedingung das der Verantwortliche Trainer gewährleisten kann das Übungsmetoden so ausgewählt werden das 1,5 m Abstand im Trainingsbetrieb einhalten werden können. Dazu werden die Trainer angehalten passende Trainingsmetoden zu wählen und individuell zur Mannschaft anzupassen. Die Endscheidung ob die jeweiligen Mannschaften das Training wieder aufnehmen liegt bei den jeweils eingestellten Trainern. Bei allen Mannschaften ist für die Spieler das Training nicht verpflichtend, jeder Spieler entscheidet für sich ob er am Training in der Corona Phase teilnehmen möchte oder nicht.

In der Woche vom 18.05-24.05 bekommen Erste, Zweite, Dritte Mannschaft sowie U19 und U17 die Erlaubnis Kontaktfreien Sport auf der Anlage in den zugeteilten Platzhälften und in Kleingruppen durchzuführen unter der Bedingung das der Verantwortliche Trainer gewährleisten kann das Übungsmetoden so ausgewählt werden das 1,5 m Abstand im Trainingsbetrieb einhalten werden können. Dazu werden die Trainer angehalten passende Trainingsmetoden zu wählen und individuell zur Mannschaft anzupassen. Die Endscheidung ob die jeweiligen Mannschaften das Training wieder aufnehmen liegt bei den jeweils eingestellten Trainern. Bei allen Mannschaften ist für die Spieler das Training nicht verpflichtend, jeder Spieler (oder die jeweiligen Erziehungsberechtigten) entscheiden für sich ob sie am Training in der Corona Phase teilnehmen möchten oder nicht.

In der Woche vom 15.05-31.05 bekommen Erste, Zweite, Dritte Mannschaft sowie U19, U17, U15 und U14 die Erlaubnis Kontaktfreien Sport auf der Anlage in den zugeteilten Platzhälften und in Kleingruppen durchzuführen unter der Bedingung das der Verantwortliche Trainer gewährleisten kann das Übungsmetoden so ausgewählt werden das 1,5 m Abstand im Trainingsbetrieb einhalten werden können. Dazu werden die Trainer angehalten passende Trainingsmetoden zu wählen und individuell zur Mannschaft anzupassen. Die Endscheidung ob die jeweiligen Mannschaften das Training wieder aufnehmen liegt bei den jeweils eingestellten Trainern. Bei allen Mannschaften ist für die Spieler das Training nicht verpflichtend, jeder Spieler (oder die jeweiligen Erziehungsberechtigten) entscheiden für sich ob sie am Training in der Corona Phase teilnehmen möchten oder nicht.

Ab dem 1. Juni können Trainer aller Mannschaften wieder über ihre Zeiten auf dem Sportplatz verfügen, bevor das Training wieder aufgenommen wird ist der Vorstand darüber zu Informieren.

2. Der FC Altenbochum stellt zusätzliche Möglichkeiten zur Hände Desinfektion am Ein und Ausgang zur Verfügung. Die Desinfektion von Spielgeräten muss täglich bei Gruppenwechsel nach Nutzung passieren

3. Des Weiteren wird keine Ausgabe von Trainingsgetränken stattfinden, jeder Spieler muss sich eine Eigene, nur für sich verwendbare Trinkflasche mitbringen.

4. Um zu verhindern das Spieler sich im Eingangs/Ausgangsbereich zu nah kommen oder es zu Warteschlangen kommt wird das kleine Eingangstor geschlossen bleiben, ein Flügel des großen Tores am Eingang wird zu betreten der Sportanlage genutzt und gekennzeichnet, ein Flügel des Behilf Tores auf der anderen Seite des Parkplatzes wird als Ausgang geöffnet und gekennzeichnet.


5. Nach jeder Trainingseinheit werden die Trainer verpflichtet eine Liste aller Teilnehmer und eine Liste der Zusammensetzung der Kleingruppen an der Vorstand schriftlich einzureichen, diese Auflistungen sind zu dokumentieren um mögliche Infektionsketten nach zu verfolgen. Über den Zeitraum von Corona sind die Trainer angehalten die kleingruppen so wenig wie möglich zu verändern.

6. An den Eingangs und Ausgangsbereichen werden Schilder montiert, das die Sportanlage nur auf Anweisung eines Vereinsverantwortlichen zu betreten ist und für Zuschauer aller Art der Zutritt nicht gestattet bleibt. Des Weiteren erfolgt eine Beschilderung der Anlage mit den geltenden Corona Regeln und weist auf die Desinfektionsmöglichkeiten hin.


7. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen ist untersagt und jene Gebäude bleiben abgeschlossen.

8. Die Vereinsverantwortlichen (Trainer) informieren ihre Spieler über die geltenden Reglungen.

9. Liegt eine der folgenden Symptome vor, sollte die Person dringend zuhause bleiben bzw. einen Arzt aufsuchen: Husten, Fieber (ab 38 ° C), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
Gleiches Vorgehen gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen
Bei positivem Test auf das Coronavirus (COVID-19) im eigenen Haushalt muss die betreffende Person 3 Wochen aus dem Trainingsbetrieb genommen werden.
Ggf. Abgabe von gesundheitlichen Erklärungen/Bestätigungen zum aktuellen Gesundheitszustand.

10. Jedes Vereinsmitglied wird angehalten die Minimierung der Risiken in allen Bereichen durch Nutzung des gesunden Menschenverstandes zu gewährleisten.

11. Ankunft und Abfahrt: In der Phase der Wiederaufnahme ist im Sinne des Gesundheitsschutzes auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training zu verzichten. Frühestens 10 Minuten vor Trainingsbeginn am Sportgelände sein. Alle Teilnehmer*innen kommen bereits umgezogen auf das Sportgelände oder müssen sich direkt am Platz umziehen Verlassen des Sportgeländes direkt nach dem Training. Das Duschen erfolgt zuhause.

12. Auf dem Spielfeld: Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen. Die aktuell empfohlene Größe der Kleingruppenliegt laut DOSB-Leitplanke bei maximal 5 Personen(Stand 06.05.) –hierzu sind die dynamischen Entwicklungen der Vorgaben zu beachten und ggf. anzupassen

13. Beachten: Händewaschen vor und direkt nach der Trainingseinheit, keine körperlichen Begrüßungsrituale durchführen, Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld, Kein Abklatschen, in den Arm nehmen und gemeinsames Jubeln, Abstand von mindestens 2 Metern bei Ansprachen und Trainingsübungen, Vermeidung von Zweikampfübungen

14. Es finden keine sozialen Veranstaltungen des Vereins statt. Dies gilt sowohl für Festivitäten als auch für Versammlungen. Die Bundesregierung gestattet es Vereinen weiterhin ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfsfall auch digital durchzuführen.

15. Aushang der Vorgaben, Regeln und Hygienevorschriften am Eingang des Sportgeländes

16. Die oben aufgeführten Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr im Rechtssinne kann nichtübernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden beziehungsweise Stellen, weiter gehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig.